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Ausgestaltung der Zulassungsbescheinigung Teil I:
Trägermaterial:
2Neobond (150 g/m2), Farbe weiß
Format:
3Breite 210 mm, Höhe 105 mm, zweimal faltbar auf DIN A7, zweiseitig bedruckt.
4In das Trägermaterial eingearbeitet sind die folgenden fälschungserschwerenden Sicherheitsmerkmale: - –
Wasserzeichen (Motiv: 1„Stilisierter Adler“ – gesetzlich geschützt für die Bundesdruckerei),
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Melierfasern, teilweise fluoreszierend,
- –
Planchetten, fluoreszierend,
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Sicherheitsreagenzien als Schutz gegen chemische Rasurmanipulationen.
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1Sicherheitsmerkmale:
2Der Druck auf dem Trägermaterial weist folgende fälschungserschwerende Sicherheitsmerkmale auf: - –
mehrfarbiger Guillochenschutzunterdruck (zweistufig verarbeitet) mit Irisverlauf und integrierten Mikroschriften auf beiden Seiten,
- –
Fluoreszenzaufdruck vorderseitig (Motiv: 1Bundesadler mit zweigeteilter Linienstruktur), unsichtbar (unter UV-Licht fluoreszierend),
- –
Textfarbe dunkelgrün (unter UV-Licht grün fluoreszierend), Integration von Mikroschriftelementen im Formulartext,
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optisch-variables Element in Form eines Kinegramms (Motiv: 1„Sonne 40“ – gesetzlich geschützt für die Bundesdruckerei) auf der Rückseite des Dokuments einschließlich eines maschinell prüfbaren Merkmals; das Kinegramm wird durch die Vordrucknummerierung teilweise überdruckt.
2Die Vordrucknummerierung wird dunkelblau (unter UV-Licht gelb-grün fluoreszierend) aufgebracht,
- –
fortlaufende Nummer auf der Vorderseite, die durch die Zulassungsbehörde bei der Ausstellung eingetragen wird, wobei die Einmaligkeit der Nummer sicherzustellen ist.
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1Objektsicherung und Fertigungskontrolle:
2Die Herstellung, die Lagerung und der Versand von Rohmaterialien und Vordrucken muss so erfolgen, dass ein Verlust oder ein unberechtigter Zugriff ausgeschlossen ist.
3Zu diesem Zweck müssen Papierhersteller, Druckereien und Verlage Systeme der Objektsicherung und Fertigungskontrolle unterhalten, die folgenden Anforderungen genügen müssen: - a)
Für die Räume, in denen die Vordrucke gelagert werden, ist ein erhöhter mechanischer Einbruchschutz vorzusehen. 1Die Widerstandszeitwerte für Mauerwerk, Türen und Fenster sind so zu wählen, dass auch beim Einsatz üblicher maschinenbewegter Werkzeuge ausreichend Zeit für ein polizeiliches Einschreiten bleibt.
2Es ist eine Einbruchmeldeanlage nach neuester Richtlinie vorzusehen sowie ein Zugangskontrollsystem mit Dokumentationseinrichtung.
3Die Entnahme und Einlagerung sind jeweils von zwei Beschäftigten zu quittieren.
4Durch organisatorische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass nicht nur die von der Bundesdruckerei angelieferten Vordrucke, sondern außerhalb der Arbeitszeit auch alle Halb- und Zwischenerzeugnisse in diesem gesicherten Lager verwahrt werden.
- b)
1Die Verarbeitung der Vordrucke in der Druckerei (Herstellung der Eindrucke, schneiden, zählen und verpacken) darf nur in Räumlichkeiten mit eingeschränkter Zugangsberechtigung erfolgen.
2Es ist ein Zugangskontrollsystem mit Dokumentationseinrichtung zu installieren.
- c)
1Mit der Lagerung und Verarbeitung dürfen nur zuverlässige Personen betraut werden, die eine besondere Verpflichtungserklärung im sorgfältigen und kontrollierten Umgang mit den Vordrucken abgegeben haben.
- d)
1Es ist ein Registrierungssystem einzurichten, das eine lückenlose Verfolgung und Verbleibskontrolle jedes einzelnen Vordrucks anhand der von der Bundesdruckerei angebrachten Nummerierung sicherstellt.
- e)
1Der Versand der Vordrucke an die Zulassungsbehörden muss so erfolgen, dass jederzeit eine Verbleibsermittlung möglich ist und der Empfänger innerhalb der Zulassungsbehörde registriert wird.
2Die Unternehmen geben eine Sicherheitserklärung ab, in der sie die Einhaltung der vorgenannten Anforderungen gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt bestätigen.
3Das Kraftfahrt-Bundesamt ermächtigt nach Prüfung die Bundesdruckerei, diesen Unternehmen Vordrucke der Zulassungsbescheinigung Teil I zu liefern.
4Ein Widerruf erfolgt, wenn die Unternehmen gegen einzelne Sicherheitsbestimmungen verstoßen.
- 4.
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5Markierung - a)
Die Markierungen mit dem verdeckten Sicherheitscode nach § 13 Absatz 1 Satz 2 und 3 sind im linken Drittel der Rückseite und dort in der unteren Hälfte rechts, oberhalb der Behördenbezeichnung und Unterschrift, anzubringen.
- b)
6Die Druckstücknummer ist nach Nummer 5 darzustellen.
- c)
7Schematische Abbildungen:
8Die Markierungen müssen gemäß nachfolgender Abbildung nach vorgegebenen Maßen und farblicher Darstellung gestaltet sein: - aa)
Format: - aaa)
Breite 30 mm, Höhe 20 mm, Eckradien 1 mm oder
- bbb)
Breite 35 mm, Höhe 25 mm, Eckradien 1 mm.
- bb)
1Farbe:
2Mittiges Beschriftungsfeld silbergrau mit 4 mm umlaufendem, farbigem Rand (Verkehrsgrün, RAL 6024).
- cc)
1Zusätzlich muss ein herstellerspezifisches, unsichtbares Kennzeichen in der Nähe der Druckstücknummer angebracht werden.
2Die sichtbare Markierung soll als fälschungserschwerende Sicherheitsabdeckung gewährleisten, dass die auf ihr angebrachte Druckstücknummer und der 2D-Code beim Freilegen oder einer Manipulation unwiderruflich zerstört werden.
3Durch das Entfernen der sichtbaren Abdeckung ist - aaa)
ein irreversibles 2-farbiges Farbmuster (Schraffur Verkehrsblau RAL 5017/Verkehrsweiß RAL 9016, 45 Grad nach rechts geneigt, Strichstärke 1 mm) oder
- bbb)
ein irreversibles 1-farbiges Farbmuster (Verkehrsgrün, RAL 6024)
freigelegt und die Manipulation oder gewollte Öffnung erkennbar.
4Abbildung zur sichtbaren Markierung:
5Abbildung zur darunterliegenden Markierung mit Sicherheitscode nach Sichtbarmachung:
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6Druckstücknummer der Zulassungsbescheinigung Teil I:
Die Druckstücknummer ist in maschinenlesbarer und unmittelbar lesbarer Form darzustellen.
7Der maschinenlesbaren Form genügt ein 2D-Code in Form des DataMatrix-Codes.
8Die Zusammensetzung der Druckstücknummer erfolgt entsprechend der Vorgaben aus Anlage 5. Der 2D-Code hat eine Mindestgröße von 5 x 5 mm.
9Als Schriftart ist Arial-Bold mindestens 4 Punkt – schwarz – und für die Klarschriftnummer die Schriftart Arial-Bold mindestens 7 Punkt – schwarz – zu verwenden.
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10Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I:
Der Sicherheitscode muss unmittelbar lesbar sein und ist zusätzlich in maschinenlesbarer Form darzustellen.
11Der maschinenlesbaren Form genügt ein 2D-Code in Form des DataMatrix-Codes und der Sicherheitscode darf weder aus der Druckstücknummer hervorgehen noch aus dieser ableitbar sein.
12Der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I besteht aus sieben Zeichen.
13Im Übrigen erfolgt die Zusammensetzung des Sicherheitscodes entsprechend der Vorgaben aus Anlage 5 Nummer 2. Der 2D-Code hat eine Mindestgröße von 5 x 5 mm.
14Für die Klarschriftnummer ist die Schriftart Arial-Bold mindestens 8 Punkt – schwarz – zu verwenden, für die Schrift „Außer Betrieb gesetzt“ Arial-Bold 5 Punkt – schwarz –.
15Der Sicherheitscode kann nicht durch Durchleuchten erkannt werden.
16Verwendung finden als Zeichen Groß- und Kleinbuchstaben des deutschen Alphabets von A bis Z und a bis z – ohne die Zeichen I, i, l, O und o –, ohne Umlaute und Sonderzeichen, und Ziffern von 0 bis 9. Die Zeichen sind unter Ausschöpfung aller Kombinationen zufällig zu verteilen.
17Vorderseite
Rückseite